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Vor Gericht: Rache für Aussage im Strafverfahren - ein Jahr auf Bewährung

23-Jähriger bedroht Ex-Freundin

Rinteln (maf). Fünf Monate nach der versuchten räuberischen Erpressung gegenüber seiner Ex-Freundin ist ein 23 Jahre alter Rintelner zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Seine mitangeklagte jetzige Partnerin (17) muss nach einer Entscheidung des Jugendschöffengerichts unter Vorsitz von Richter Christian Rost 20 Arbeitsstunden ableisten. Das Pärchen hatte der 19-jährigen Frau gedroht und von ihr 350 Euro verlangt.

veröffentlicht am 22.02.2006 um 00:00 Uhr

22. Februar 2006 00:00 Uhr

Rinteln (maf). Fünf Monate nach der versuchten räuberischen Erpressung gegenüber seiner Ex-Freundin ist ein 23 Jahre alter Rintelner zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Seine mitangeklagte jetzige Partnerin (17) muss nach einer Entscheidung des Jugendschöffengerichts unter Vorsitz von Richter Christian Rost 20 Arbeitsstunden ableisten. Das Pärchen hatte der 19-jährigen Frau gedroht und von ihr 350 Euro verlangt.

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Hintergrund der Tat war ein früheres Strafverfahren gegen den Rintelner. Am 20. September vergangenen Jahres wurde gegen den arbeitslosen Mann wegen unerlaubten Haschisch-Erwerbs in 16 Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro verhängt. Weil seine Ex-Freundin ihn in diesem Betäubungsmittelverfahren belastet hatte, solltesie nach Ansicht der Angeklagten an den Kosten beteiligt werden und insgesamt die Hälfte der Geldstrafe zahlen. Am 26. September, einem Montag, tauchte das Paar an der Schule auf, welche die 19-Jährige besucht. Die von den Rintelner Rechtsanwälten Dr. Norman Inoue und Thorsten Kretzer verteidigten Angeklagten sahen die junge Frau und drohten ihr: Sie solle bis Freitag schon mal 50 Euro besorgen, sonst werde sie geschlagen. Das Opfer ließ sich aber nicht darauf ein, sondern vertraute sich sogleich einer Lehrerin an. Noch am selben Abend festgenommen, wanderte der arbeitslose Mann anschließend für vier Wochen in Untersuchungshaft. Später entschuldigte er sich schriftlich bei seiner Ex-Freundin. Mit seinem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag von Staatsanwalt Wilfried Stahlhut.



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