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Tauwetter

Welche Rechte haben Winterurlauber bei Schneemangel?

Die Landschaft ist grün und die Lifte stehen still: Für den Winterurlaub das Worst-Case-Szenario. Reisekosten zurück gibt es dann aber nur in seltenen Fällen.

veröffentlicht am 29.12.2022 um 13:10 Uhr

29. Dezember 2022 13:10 Uhr

Trister Anblick: Kein Schnee im Skigebiet ist für Winterurlauber das Worst-Case-Szenario. Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn
dpa

Die Landschaft ist grün und die Lifte stehen still: Für den Winterurlaub das Worst-Case-Szenario. Reisekosten zurück gibt es dann aber nur in seltenen Fällen.

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Weniger Pisten oder gar ein geschlossenes Skigebiet: Wenn milde Temperaturen den Winterurlaub ins Wasser fallen lassen, ist das äußerst ärgerlich.

Als Reisemangel gilt das aber häufig nicht. «Ob man vor Ort tatsächlich Skifahren kann, liegt nicht in der Steuerungsfähigkeit des Veranstalters. Der kann keinen Schnee zaubern», erklärt der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott. Wetterbedingungen fallen demnach ins allgemeine Lebensrisiko der Reisenden.

Welche Versprechen hat der Veranstalter gemacht?

Eine Ausnahme ist, wenn der Veranstalter in seinem Katalog oder auf seiner Website bestimmte Zusagen zu dem Reiseziel gemacht hat - eine «Schneegarantie» oder «Schneesicherheit» zum Beispiel. «Oder wenn er Bilder von verschneiten Landschaften und vollen Pisten zeigt und Schneeabenteuer verspricht», sagt Degott.

Foto: DIALOG

Die Beschreibung des Reisegebiets sei eine Art vertragliche Zusicherung, erklärt der Reiserechtler. Ist sie derartig vollmundig, könnten Minderungsansprüche für die Reisetage bestehen, an denen kein Skifahren möglich war.

Am besten während der Buchung schon Nachweise sammeln

Und wenn man liest, dass das Skigebiet gar nicht geöffnet hat aufgrund von Schneemangel? Ist die Pauschalreise dann kostenfrei stornierbar? Eher nein, so Degott. «Das Rücktrittsrecht besteht nur bei einer erheblichen Mangelhaftigkeit der Reiseleistung. In so einem Fall müsste der Veranstalter schon enorme Zusagen getroffen haben und die Reise etwa als Schneeabenteuer ausgeschrieben haben.»

Um im Zweifel einen Nachweis dafür zu haben, empfiehlt sich: Den Katalog aufheben oder während der Online-Buchung einen Screenshot von der Beschreibung der Reise auf der Website des Veranstalters machen.

Schlechte Karten für Individualreisende

All das Geschriebene gilt nur für Pauschalreisen. Viele Winterurlauber buchen ihre Unterkunft aber selbst und reisen individuell mit Auto oder Zug an. Dann sieht es mit kostenfreien Stornierungen noch schlechter aus. «Zimmerbuchungen bleiben in so einem Fall bestehen, der Anbieter erbringt ja seine Leistung», sagt Degott. Hier kann man nur auf Kulanz hoffen.

Milde Temperaturen machen den deutschen Skigebieten aktuell in der beliebten Weihnachtsferienzeit zu schaffen. Auf der Winklmoosalm in Reit am Winkl zum Beispiel pausiert der Skibetrieb seit Heiligabend. Am Großen Arber im Bayerischen Wald wurde der Saisonstart verschoben. Anderswo sind teils weniger Lifte und Pisten geöffnet als üblich.



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