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Verordnung verlängert

Reiserückkehrer brauchen bis Ende Mai einen 3G-Nachweis

Durch den nun wieder regen Reiseverkehr ist, laut Gesundheitsministerium, die Ausbreitung neuer Varianten nicht auszuschließen. Deshalb werden die Corona-Bestimmungen für Urlaubsrückkehrer noch einmal verlängert.

veröffentlicht am 27.04.2022 um 14:56 Uhr

27. April 2022 14:56 Uhr

Für Urlaubsrückkehrer gilt vorerst weiter 3G bei der Einreise nach Deutschland. Foto: Christoph Soeder/dpa
dpa

Durch den nun wieder regen Reiseverkehr ist, laut Gesundheitsministerium, die Ausbreitung neuer Varianten nicht auszuschließen. Deshalb werden die Corona-Bestimmungen für Urlaubsrückkehrer noch einmal verlängert.

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Für Urlaubsrückkehrer gelten vorerst weiterhin Corona-Regeln bei der Einreise nach Deutschland. Das Bundeskabinett beschloss, die entsprechende Verordnung bis 31. Mai zu verlängern - sie wäre sonst an diesem Donnerstag (28. April) ausgelaufen.

Damit bleibt es dabei, dass alle ab zwölf Jahren bei Einreise über einen 3G-Nachweis als geimpft, genesen oder getestet verfügen müssen.

Auch wenn die aktuelle Omikron-Virusvariante weniger schwere Krankheitsverläufe zur Folge habe, sei bei einer weltweit weiterhin dynamischen epidemischen Situation die Ausbreitung neuer Varianten mit stärker krankmachenden Eigenschaften nicht unwahrscheinlich, erläuterte das Gesundheitsministerium in der Verordnung.

Foto: DIALOG

Ab Freitag(29. April) entfällt aber die Informations-SMS zu Corona-Bestimmungen in Deutschland, die Mobilfunkbetreiber Einreisenden auf das Handy schicken mussten. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und ausreichend alternativen Informationsquellen sei dies entbehrlich. Das Versenden verursache bei den Netzbetreibern hohe monatliche Kosten bei geringer nachgewiesener Nutzung - alleine rund 400.000 Euro für SMS an Einreisende mit ausländischen Mobilfunkbetreibern.

Die Verordnung sieht darüber hinaus für Rückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten weiterhin Quarantänepflichten vor - auch wenn diese de facto derzeit nicht anzuwenden seien. Denn aktuell wird laut der entsprechenden Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) kein Land von der Bundesregierung als ein solches Gebiet eingestuft. Die Regelungen bleiben aber bestehen, da nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne, dass sie erforderlich werden.



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