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Hitze-Sonderregelung: Bahnfahrten wenn möglich verschieben

Die Deutsche Bahn reagiert auf die angekündigte Hitze: Wer eine gebuchte Fahrt in den kommenden Tagen nicht antreten will, der kann die Reise bis 27. Juli flexibel nachholen.

veröffentlicht am 20.07.2022 um 09:54 Uhr
aktualisiert am 20.07.2022 um 14:13 Uhr

20. Juli 2022 09:54 Uhr

Sonderkulanzregelung der Deutschen Bahn: Wer angesichts der Sommerhitze auf die gebuchte Fahrt verzichten möchte, kann sein Ticket auch später nutzen. Foto: picture alliance / dpa
dpa

Die Deutsche Bahn reagiert auf die angekündigte Hitze: Wer eine gebuchte Fahrt in den kommenden Tagen nicht antreten will, der kann die Reise bis 27. Juli flexibel nachholen.

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Die Bahn ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet eine zumutbare Temperatur in den Zügen zu gewährleisten. Wird es zu heiß, weil etwa die Klimaanlage nicht funktioniert, sei die Bahn aber in der Regel vorbereitet, so Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn.

In einem solchen Fall werde der betreffende Wagen meistens gesperrt und abgepacktes Trinkwasser ausgeteilt.

Wer fahren muss, sollte genug zu Trinken mitnehmen. Bewährt hätten sich auch ein USB-betriebener Handventilator und eine Sprühflasche mit Wasser für das Gesicht.

Foto: DIALOG

Morgens, abends oder gar nicht fahren

Naumann rät Fahrgästen, Fahrten mit der Bahn an heißen Tagen wenn möglich aber ganz zu unterlassen oder zumindest in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden zu verlegen. Die Deutsche Bahn erlaubt dies derzeit durch eine Kulanzregelung.

Bereits gebuchte Bahntickets im Fernverkehr für den 19. und 20. Juli gelten aufgrund der Hitzewelle nicht mehr nur explizit an diesen Tagen. Die Regelung betrifft auch Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets, teilt die Bahn mit.

Tickets bis 27. Juli nutzbar

Wer will, kann seine Reise also später antreten. Gültig sind die Tickets bis zum 27. Juli. Außerdem ist im Fernverkehr die Zugbindung aufgehoben, Reisende können die Züge also flexibel nutzen.

Sitzplatzreservierungen können kostenfrei umgetauscht werden. Hierfür bittet die Bahn ihre Kunden, sich an eine DB Verkaufsstelle zu wenden.

Die Regelung gilt nicht für City-Tickets. Für die Fahrt zum und vom Bahnhof im Abgangs- oder Zielort müssen am neuen Reisetag Fahrkarten für den ÖPNV vor Ort erworben werden.

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