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Werbeverbot für Abtreibungen soll aufgehoben werden

Der seit so vielen Jahren umstrittene Paragraf 219a zum Werbeverbot für Abtreibung ist nun Geschichte. Damit dürfen Ärzte bald strafrei über einen solchen Eingriff informieren.

veröffentlicht am 24.06.2022 um 12:13 Uhr
aktualisiert am 24.06.2022 um 14:14 Uhr

24. Juni 2022 12:13 Uhr

Ärzte können ungewollt Schwangere bald leichter über Abtreibungen informieren. Das im Paragraf 219a geregelte Werbeverbot soll laut Bundestagsbeschluss bald aufgehoben werden. Foto: Mascha Brichta/dpa-tmn
dpa

Der seit so vielen Jahren umstrittene Paragraf 219a zum Werbeverbot für Abtreibung ist nun Geschichte. Damit dürfen Ärzte bald strafrei über einen solchen Eingriff informieren.

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Der Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch.

Paragraf 219a regelte bislang, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf - führte aber in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren. Das soll sich nun ändern. Den Medizinern wird im beschlossenen Regierungsentwurf ein Informationsrecht zugestanden.

Neben der Streichung von 219a sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3. Oktober 1990 auf Basis des Paragrafen ergangen sind, aufgehoben werden. Das betrifft etwa die Gießener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die 2017 auf der Grundlage von 219a verurteilt worden war und seit Jahren für die Abschaffung des Paragrafen kämpft. Sie saß zusammen mit anderen Ärztinnen und Ärzten am Freitag im Bundestag auf der Besuchertribüne.

Foto: DIALOG

Damit künftig «anstößige» und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, sieht der abgesegnete Regierungsentwurf vor, das sogenannte Heilmittelwerbegesetz zu erweitern. So würden auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug neu von dem Gesetz erfasst, das bislang in anderen Bereichen irreführende Werbung von Medizinprodukten regelt.

Das Gesetz muss formal noch den Bundesrat passieren, er kann aber ohne die Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten.



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