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Vereinfachte Verordnung von Reha ab 70 und Anschlussreha

Bislang wurden Anträge auf medizinische Reha von Krankenkassen zunächst auf ihre medizinische Erforderlichkeit überprüft. Ab dem 1. Juli entfällt dies bei zwei Reha-Arten. Das sollten Sie wissen.

veröffentlicht am 30.06.2022 um 16:19 Uhr

30. Juni 2022 16:19 Uhr

Nach dem Einsatz eines neuen Kniegelenks entfällt ab dem 1. Juli die Vorab-Prüfung der Krankenkassen, ob eine Anschlussreha medizinisch notwendig ist. Hier sind nun Ärztinnen und Ärzte gefragt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
dpa

Bislang wurden Anträge auf medizinische Reha von Krankenkassen zunächst auf ihre medizinische Erforderlichkeit überprüft. Ab dem 1. Juli entfällt dies bei zwei Reha-Arten. Das sollten Sie wissen.

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Die geriatrische Reha soll helfen, die Beweglichkeit und Selbstständigkeit im Alter zu erhalten oder diese bei älteren Patientinnen und Patienten nach Krankheit oder Operation wiederherzustellen. Außerdem soll dadurch die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich vermieden werden.

Gute Nachrichten: Ab dem 1. Juli wird ihre Verordnung einfacher. Ob eine geriatrische Rehabilitation für Versicherte ab 70 Jahren als medizinisch erforderlich gilt, prüfen dann nicht mehr wie bisher zunächst die Krankenkassen. Diese Aufgabe liegt nun bei den Kassenärztinnen und -Ärzten. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken im Dezember 2021 beschlossen.

Funktionstests notwendig

Für die Verordnung einer solchen Rehabilitation, die sowohl ambulant wie auch stationär möglich ist, müssen die Ärztinnen und Ärzte nun «geriatrietypische Diagnosen» stellen, etwa zu Mobilitätseinschränkung oder Depressionen. Überprüft werden diese mit bestimmten Funktionstests.

Foto: DIALOG

Wird die Verordnung mit der entsprechenden Diagnose zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht, prüft diese nur noch die leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Zum Beispiel, dass ein Reha-Bedarf wegen mindestens zwei Erkrankungen ärztlich dokumentiert ist. Das könnte die Beantragungszeiten verringern.

Neue Regelung für Anschlussreha in allen Altersgruppen

Auch für eine Reha nach einem Krankenhausaufenthalt ohne Altersbeschränkung entfällt ab dem 1. Juli die Vorab-Prüfung der Kassen - allerdings nur bei bestimmten Krankheitsbildern. Dazu gehören Krebs, Herz-Kreislauf- oder neurologischen Erkrankungen. Oder wenn nach dem Einsatz eines neuen Kniegelenks oder nach einer Hüft-OP eine direkte Anschlussreha nötig ist, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

Voraussetzung ist hier aber weiterhin, dass unter anderem eine positive Rehabilitationsprognose besteht.

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