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Urteil bestätigt

Schwerbehindertenausweis in aller Regel befristet

Ein Schwerbehindertenausweis gilt nicht ewig. In aller Regel ist er befristet. Das gilt auch dann, wenn der Grad der Behinderung unbefristet festgestellt wurde - aus einem einfachen Grund.

veröffentlicht am 01.04.2022 um 12:33 Uhr
aktualisiert am 01.04.2022 um 14:19 Uhr

01. April 2022 12:33 Uhr

Befristete Schwerbehindertenausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
dpa

Ein Schwerbehindertenausweis gilt nicht ewig. In aller Regel ist er befristet. Das gilt auch dann, wenn der Grad der Behinderung unbefristet festgestellt wurde - aus einem einfachen Grund.

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Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, hat Zugang zu bestimmten Nachteilsausgleichen. Anspruch auf das Dokument hat man mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Der Ausweis muss aber in aller Regel nach einigen Jahren neu ausgestellt werden. Das gilt laut einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg auch dann, wenn der GdB unbefristet festgestellt wurde (Az.: L 8 SB 2527/21). Auf diese Entscheidung weist das Rechtsportal «anwaltauskunft.de» hin.

Hintergrund der Befristung ist laut Gericht, dass so künftige Veränderungen des Gesundheitszustandes berücksichtigt werden können.

Foto: DIALOG

Klägerin hatte mehrere Erkrankungen

Geklagt hatte eine Frau, die unter anderem an funktionellen Organbeschwerden, einem Herzklappenfehler, einer Depression und Bronchialasthma erkrankt war. Bei ihr war zunächst ein GdB von 30 festgestellt worden - zu wenig für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.

Gegen diese Entscheidung zog sie vor Gericht. In einem Vergleich einigten sich die Beteiligten darauf, dass bei der Klägerin seit Sommer 2020 ein GdB von 60 vorläge. Der Schwerbehindertenausweis, der ihr daraufhin ausgestellt wurde, wurde bis Januar 2026 befristet.

Klage gegen die Befristung blieb erfolglos

Dagegen klagte die Frau. Sie vertrat die Position, dass dem gerichtlichen Vergleich keine Befristung zu entnehmen sei. Zudem sei für sie Voraussetzung für den Vergleichsschluss gewesen, dass sie den GdB von 60 und somit auch den Schwerbehindertenausweis unbefristet erhalte, begründete die Frau.

Ihre Klage vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg blieb erfolglos. Das Gericht betonte, ein behinderter Mensch habe keinen Anspruch auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis als Folge eines unbefristeten Grades des Behinderung.

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