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Wegen Omikron

Genesenenstatus gilt nur noch für drei Monate

Wer eine Corona-Infektion frisch hinter sich hat, galt bisher für sechs Monate als genesen. Doch das Bundesgesundheitsministerium hat die Statusdauer nun auf drei Monate begrenzt. Grund hierfür ist die Ausbreitung von Omikron.

veröffentlicht am 18.01.2022 um 09:54 Uhr
aktualisiert am 18.01.2022 um 13:11 Uhr

18. Januar 2022 09:54 Uhr

Der Genesenenstatus wurde nun auf drei Monate verkürzt. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/ZB
dpa

Wer eine Corona-Infektion frisch hinter sich hat, galt bisher für sechs Monate als genesen. Doch das Bundesgesundheitsministerium hat die Statusdauer nun auf drei Monate begrenzt. Grund hierfür ist die Ausbreitung von Omikron.

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Der Corona-Genesenenstatus ist auf drei Monaten verkürzt worden - das Bundesgesundheitsministerium begründet dies mit der neuen Virusvariante Omikron. Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, sagte ein Ministeriumssprecher nun in Berlin.

Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, so lange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.

Die neue Vorgabe knüpft an eine vom Bundesrat am vergangenen Freitag besiegelte Verordnung an und gilt seit Samstag (15. Januar). Demnach müssen Genesenennachweise Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: «Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen». Und: «Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.» Das RKI erläutert: «Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.»

Foto: DIALOG

Zuvor hatte in der Verordnung als generelle Regelung gestanden, dass der Test «mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt».

Mit In-Kraft-Treten der neuen Vorgaben gelten Genesenennachweise nun nur noch für maximal drei Monate - laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt demnach aber bei den Ländern.

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