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Nebenbei arbeiten

Was Minderjährige beim Jobben beachten müssen

Eigenes Geld verdienen und damit Wünsche erfüllen: Für viele Jugendliche sind Aushilfsjobs eine Chance, ihre Ersparnisse aufzubessern und erste Berufserfahrungen zu sammeln. Was dabei rechtlich gilt.

veröffentlicht am 13.09.2022 um 05:26 Uhr

13. September 2022 05:26 Uhr

Wenn Schüler in den Ferien in einer Eisdiele arbeiten, müssen sie - an ihr Alter angepasst - bestimmte Arbeitszeiten einhalten. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-tmn
dpa

Eigenes Geld verdienen und damit Wünsche erfüllen: Für viele Jugendliche sind Aushilfsjobs eine Chance, ihre Ersparnisse aufzubessern und erste Berufserfahrungen zu sammeln. Was dabei rechtlich gilt.

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Wollen Jugendliche neben der Schule oder in den Ferien arbeiten, sollten sie und ihre Eltern auf ein paar Dinge achten. Denn bis zum 18. Geburtstag stehen sie unter besonderem Schutz im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Kinder unter 13 Jahren dürfen bis auf wenige Ausnahmen nicht arbeiten. Danach ist mehr möglich: Mit Einwilligung der Eltern dürfen Schüler ab 13 Jahren zwei Stunden am Tag unter altersgerechten Bedingungen arbeiten.

Nicht jeder Job ist für Jugendliche erlaubt

Allerdings sind Kindern zwischen 13 und 15 Jahren nur leichte Aushilfstätigkeiten erlaubt, etwa Babysitten in einem Privathaushalt oder Zeitungen austragen, erklärt die Stiftung Warentest in der aktuellen «Finanztest» (10/2022).

Foto: DIALOG

Erst ab 15 Jahren dürfen Jugendliche laut Jugendschutzgesetz einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. In der Regel sind höchstens acht Stunden am Tag erlaubt - in Ausnahmefällen sind bis zu achteinhalb Stunden möglich.

Sind Minderjährige noch schulpflichtig, dürfen sie in den Ferien unter Umständen mehr Stunden arbeiten. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nur für vier Wochen im Jahr.

Insgesamt dürfen Jugendliche nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Dauert die Tätigkeit sechs Stunden oder mehr, ist eine Stunde Pause Pflicht.

Versicherungsschutz und Verdienstgrenzen

Auch versicherungsrechtliche Aspekte sollten Minderjährige im Blick behalten. Damit die gesetzliche Unfallversicherung greift, sollte der Arbeitgeber Jugendliche bei der Minijobzentrale anmelden. Das gilt auch für Tätigkeiten in privaten Haushalten, schreibt «Finanztest».

Einen Anspruch auf Mindestlohn haben Minderjährige nicht. Verdienen Schüler im Schnitt weniger als 470 Euro im Monat, sind sie in der Regel weiter über die Familienversicherung der Eltern abgesichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Jugendliche auch mehr als 520 Euro pro Monat verdienen, allerdings darf der Ferienjob dann höchstens drei Monate oder 70 Tage im Jahr dauern - denn nur dann handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung.



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