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Gerichtsurteil

Eltern dürfen gehörlosen Jungen zuhause unterrichten

Darf der Staat eingreifen, wenn ein Kind nicht optimal gefördert wird? Diese Frage hatte ein Gericht zu klären und stellte dabei in den Mittelpunkt, ob deshalb eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

veröffentlicht am 08.03.2022 um 15:40 Uhr

08. März 2022 15:40 Uhr

Auch wenn ein gehörloses Kind durch seine Eltern nicht optimal gefördert wird, ist das nicht automatisch eine Kindeswohlgefährdung, urteilte das OLG Bamberg. Foto: Felix Kästle/dpa/dpa-tmn
dpa

Darf der Staat eingreifen, wenn ein Kind nicht optimal gefördert wird? Diese Frage hatte ein Gericht zu klären und stellte dabei in den Mittelpunkt, ob deshalb eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

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Bedeutet eine Schulverweigerung automatisch eine Kindeswohlgefährdung? Nein, dafür müssten immer die Umstände des Einzelfalls betrachtet werden. Auf dieses Urteil des Oberlandesgericht Bamberg weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall wird ein gehörloser Junge zuhause unterrichtet. Als das Jugendamt sich deswegen zunächst an das Amtsgericht wandte, stellte dieses klar, dass es den Eltern das Sorgerecht nicht entziehen würde. Allerdings erteilte es den Eltern Auflagen mit dem Ziel der Wiederaufnahme des Schulbesuchs.

Heimbeschulung nicht per se Kindeswohlgefährdung

Dagegen legten die Eltern Beschwerde ein. Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht konnte keine Kindeswohlgefährdung feststellen. Im Falle einer Schulverweigerung könne man nicht automatisch eine Kindeswohlgefährdung annehmen, man müsse stets den konkreten Einzelfall bewerten. Dabei zogen die Richter auch die beiden bereits in der ersten Instanz eingeholten Gutachten heran, die keine psychopathologischen Auffälligkeiten festgestellt hatten.

Foto: DIALOG

Die Richter hatte dabei auch ein Gespräch mit dem Jungen bestärkt. Er habe kein auffälliges Verhalten gezeigt. Er habe zudem Gelegenheit, sich durch Umgang mit Freunden und Vereinsaktivitäten in andere Strukturen einzufinden. Bei der Kinder- und Jugendfeuerwehr stelle er sich sogar Prüfungssituationen.

Kein Eingreifen bei nicht optimaler Förderung

Dadurch und durch die Wissensvermittlung im Heimunterricht zumindest in Grundlagenfächern sei «auch die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes im Hinblick auf eine spätere selbstbestimmte Lebensführung» ausreichend gewährleistet.

Die Richter betonten, dass der Staat nur einzugreifen habe, wenn eine konkrete Kindeswohlgefährdung abzuwehren sei – nicht aber, um die optimale Förderung eines Kinds zu erreichen. Diese werde mit Heimbeschulung in nur wenigen Fächern mit kurzer Unterrichtszeit nicht erreicht.

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