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Neue Verordnung

Täuschen bei Führerscheinprüfung: Längere Sperre droht

Hier wird nicht geschummelt: Künftig werden Täuschungsversuche bei theoretischen Führerscheinprüfungen härter geahndet. Die neue Verordnung sieht auch mehr Spielraum für Online-Unterricht vor.

veröffentlicht am 11.02.2022 um 16:17 Uhr

11. Februar 2022 16:17 Uhr

Betrug bei theoretischen Fahrprüfungen wird in Zukunft stärker bestraft. Foto: Swen Pförtner/dpa/dpa-tmn/Archivbild
dpa

Hier wird nicht geschummelt: Künftig werden Täuschungsversuche bei theoretischen Führerscheinprüfungen härter geahndet. Die neue Verordnung sieht auch mehr Spielraum für Online-Unterricht vor.

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Täuschungen bei theoretischen Führerscheinprüfungen sollen künftig schärfer geahndet werden können. Wer beim Spicken erwischt wird, soll künftig für bis zu neun Monate für eine neue Prüfung gesperrt werden können.

Der Bundesrat stimmte nun einer Verordnung der Bundesministerien für Verkehr sowie Inneres zu. Die jetzige Sperre von sechs Wochen entfalte «keine ausreichende abschreckende Wirkung», hieß es.

Mögliche Sperrfrist

Der TÜV-Verband teilte mit, die Technischen Prüfstellen hätten in den vergangenen Jahren eine deutliche Zunahme an Manipulationsversuchen bei theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen registriert. «Wir müssen außerdem von einer hohen Dunkelziffer ausgehen», so TÜV-Referent Marc-Philipp Waschke. «Wir begrüßen, dass eine mögliche Sperrfrist von neun Monaten nun in der Verordnung ausdrücklich erwähnt wird.» Durch die Neuregelung könnten aber auch deutlich kürzere Sperrfristen als bisher verhängt werden. «Jetzt kommt es darauf an, dass die Fahrerlaubnisbehörden rigoros den Spielraum ausnutzen und die Schwere der Täuschungshandlung bei der Verhängung einer Sperrfrist berücksichtigen.»

Foto: DIALOG

Mehr Spielraum für Online-Unterricht

Die Verordnung der beiden Bundesministerien sieht außerdem Regelungen zum Online-Unterricht bei der Fahrausbildung vor. Die Länder forderten allerdings Nachbesserungen. Vorgesehen ist bisher, dass theoretischer Unterricht die physische Präsenz der Fahrschüler voraussetzt. Sei Präsenzunterricht in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich, könne der Unterricht mit Genehmigung der zuständigen Behörden auch in digitaler Form stattfinden. Der Bundesrat forderte, dass der Onlineunterricht auch dann möglich sein müsse, wenn der Präsenzunterricht gewissen Einschränkungen unterliege. «Es ist nicht einzusehen, warum Onlineunterricht nur dann zulässig sein soll, wenn die Situation so dramatisch ist, dass Präsenzunterricht nicht durchgeführt werden kann.» Darüber müssen nun die Bundesministerien beraten.

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