Mancherorts ist der Winter nochmal zurückgekommen. Schnee verhüllt zuweilen die Autos ganz oder in Teilen. Werden so Anwohnerparkausweise, Parktickets- oder Parkscheiben verdeckt, haben Autofahrer aber grundsätzlich keine Verpflichtung, die Windschutzscheibe freizukratzen, um diese sichtbar zu halten. Darauf weist der ADAC hin.
Zwar muss laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Parkausweis von außen gut sichtbar ins Auto gelegt werden. Und am besten gehe das hinter der Windschutzscheibe, so der ADAC. Doch mit der richtigen Platzierung hat man die Pflicht erfüllt und muss das Auto während der Parkdauer nicht kontrollieren.
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