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Nur noch grün fahren

Neues Versicherungskennzeichen ab März

Mofas, Mopeds aber auch elektrische E-Tretroller oder die schnellen S-Pedelecs brauchen ein Versicherungskennzeichen - das alte blaue läuft nun aber aus.

veröffentlicht am 10.02.2022 um 16:19 Uhr

10. Februar 2022 16:19 Uhr

Nicht vergessen: Für Mofa, E-Tretroller und Co sind ab 1. März nur noch die neuen, grünen Versicherungskennzeichen gültig. Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn
dpa

Mofas, Mopeds aber auch elektrische E-Tretroller oder die schnellen S-Pedelecs brauchen ein Versicherungskennzeichen - das alte blaue läuft nun aber aus.

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Für Fahrzeuge wie Roller, Mofa oder Mopeds gilt ab 1. März ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue grüne Kennzeichen gültig. Wer dann noch mit dem alten blauen fährt, macht sich strafbar und genießt keinen Versicherungsschutz, informiert der Bund der Versicherten (BdV).

Auch einige elektrische Zweiräder wie etwa die schnellen S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen, und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Kennzeichen haben. Die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer. Bei den jeweils immer bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt die Farbe jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün.

Ein Tarifvergleich kann sich lohnen

Ein Vergleich der Tarife lohne sich dabei, denn die Beiträge variierten mitunter beträchtlich, so der BdV. Anhand des Kennzeichens können Unfallopfer über den Zentralruf der Autoversicherer auch ermitteln, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist.

Foto: DIALOG

Ein Versicherungskennzeichen müssen laut Zentralruf der Autoversicherer tragen: zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und Elektrokleinstfahrzeuge wie etwa E-Tretroller.

Mehr Versicherungsschutz ist freiwillig

Wer über die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus, auch Schäden am eigenen Fahrzeug absichern will, kann auch eine Teilkasko abschließen. Die tritt etwa bei Schäden durch Brand, Explosion, Hagel- und Sturmschäden, Blitzschlag, Kurzschluss oder Kollisionen mit Tieren aller Art ab.

Wichtig: Darauf achten, dass der Versicherer auf den sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur so leistet die Versicherung auch, wenn beispielsweise jemand sein Moped trotz Hochwasserwarnung in einer gefährdeten Region parkt und es dann durch das Wasser zu Schaden kommt, nennt der BdV ein Beispiel.

Für selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug kommt nur eine Vollkasko auf. Die lohne sich aber nur bei Fahrzeugen mit hohem Wiederbeschaffungswert, da die Vollkasko in diesem Bereich meist vergleichsweise hohe Prämien hat.

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