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Kfz-Policen

Für E-Autos reicht normaler Versicherungstarif oft nicht

Immer mehr E-Autos rollen auf die Straße. Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung wollen viele die teuren Fahrzeuge mit einer Kaskoversicherung schützen - das geht über spezielle Tarife.

veröffentlicht am 31.05.2022 um 13:55 Uhr

31. Mai 2022 13:55 Uhr

Wer ein E-Auto anschafft, sollte auch darauf achten, dass eine gewünschte Kaskoversicherung ausreichend auf spezielle Schadenszenarien bei E-Autos eingeht. Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn
dpa

Immer mehr E-Autos rollen auf die Straße. Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung wollen viele die teuren Fahrzeuge mit einer Kaskoversicherung schützen - das geht über spezielle Tarife.

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Wer sein Elektroauto mit einer Kaskoversicherung absichern will, sollte genau prüfen, ob die Police spezielle Komponenten eines E-Autos ausreichend abdeckt. Einfache Basistarife reichten da eher nicht aus.

Denn bei E-Autos kann es laut «Finanztest» zu ganz neuen Schäden kommen. Geht etwa der Antriebsakku aufgrund von Tierbiss, Überspannung oder Bedienfehler kaputt, sind schnell mehrere Tausend Euro fällig. Wenn die Deckung dann nicht ausreichend ist, kann das schnell unangenehm werden.

So schließen immer mehr Versicherer solche für E-Autos spezifischen Schäden ein, nicht immer gibt es Extra-Tarife. Einige Anbieter binden die speziellen Leistungen in die herkömmlichen Tarife ein. Zum Teil sind wichtige Leistungen dann nur in den teureren Policen enthalten. Andere Anbieter haben hinzubuchbare Bausteine für E-Autos. Und manche gewähren Rabatte von bis zu 25 Prozent auf den jeweiligen Tarif, wenn ein E-Auto versichert wird.

Foto: DIALOG

Allerdings gibt es einige der relevanten Komponenten nur in einer Vollkasko, zu der die Experten bei elektrischen Neuwagen wegen ihres hohen Wertes aber sowieso raten. Folgende wichtige Komponenten sollten stets optimalerweise enthalten sein:

- Schäden am Akku: Für eine gewisse Zeit sollte der Akku auch bis zur Höhe seines Neuwerts versicherbar sein. Einige bieten sogar Schutz ohne zeitliche Begrenzung, meist muss man aber nach Ende eines Zeitraums jedes Jahr Abzüge vom Erstattungswert hinnehmen.

Auch die Ausgestaltung ist unterschiedlich: Einige erstatten den Akku-Neupreis nur, wenn das ganze Auto beschädigt wurde. Andere auch, wenn nur der Akku beschädigt wurde. Da gilt es, genau hinzuschauen und im Zweifel nachzufragen.

- Ladekabel oder Wallbox: Auch diese sollten abgedeckt sein, falls etwa das Kabel oder ein mobiles Ladegerät geklaut wurden oder eine Wallbox beschädigt wurde. Letztere ist den Angaben zufolge aber oft automatisch über eine Wohngebäudeversicherung versichert, wenn fest mit dem Haus verbunden.

- Bedienfehler: Hilfreich ist, wenn Bedienfehler mitversichert sind. Das geht meist über die sogenannte Allgefahrendeckung («All-Risk») in der Vollkasko, so dass der Begriff «Bedienfehler» in den Bedingungen nicht zwangsläufig auftaucht. Manche Anbieter übernehmen dabei Schäden bis 5000, andere bis zu 20 000 Euro oder mehr.

- Tierbiss: Bei Tierbiss ist unter anderem darauf zu achten, dass auch die Folgeschäden über die Teilkasko mitversichert sind. Die von «Finanztest» verglichenen Leistungen reichen dabei von 3000 bis 20 000 Euro. Manche haften «ohne festes Limit». Das bedeute meist, dass der Wiederbeschaffungswert des Autos die Grenze darstellt.

Sinnvoll könnten für Einige auch noch Komponenten wie ein Schutzbrief sein, der etwa auch dann Pannenhilfe leistet, wenn der Akku ausnahmsweise leer ist.

Allerdings sind die Versicherungsbedingungen oftmals ein Wirrwarr. Selbst für die Finanzexpertinnen und - experten war es manchmal «nur schwer nachzuvollziehen, welche Leistungen gelten und welche konkreten Schadenfälle versichert sind.»

«Wir mussten bei vielen Versicherern mehrmals nachfragen, um manche Formulierungen einordnen zu können. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern können solche Bedingungen erst recht für Verwirrung sorgen», berichten die Warentester.



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