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Das richtige Verhalten nach einem Unfall

Nach einem Unfall liegen die Nerven meistens blank. Trotzdem gibt es für Betroffene einiges zu beachten, bis die Versicherung den Schaden regulieren kann. Diese Tipps schaffen einen Überblick.

veröffentlicht am 22.06.2022 um 16:07 Uhr

22. Juni 2022 16:07 Uhr

Nur ein Blechschaden, oder mehr? Auf jeden Fall heißt es nach einem Unfall erst einmal: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern, Verletzten helfen. Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn
dpa

Nach einem Unfall liegen die Nerven meistens blank. Trotzdem gibt es für Betroffene einiges zu beachten, bis die Versicherung den Schaden regulieren kann. Diese Tipps schaffen einen Überblick.

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Ein Unfall ist ärgerlich genug - umso wichtiger, dass Betroffene und Ersthelfer nach dem ersten Schock richtig reagieren. Eine Anleitung des Automobilclub von Deutschland (AvD) soll helfen.

  • Unfallstelle sichern: Betroffene sollten zuerst die Zündung des Fahrzeugs aus- und das Warnblinklicht einschalten. Zusätzlich rät der AvD außerhalb geschlossener Ortschaften allen Beteiligten zu einer Warnweste. Im Anschluss wird die Unfallstelle abgesichert. Es gilt: Das Warndreieck steht außerorts entgegen der Fahrtrichtung 100 Meter und innerorts 50 Meter entfernt vor dem Unfallwagen.
  • Erste Hilfe leisten: Ist jemand verletzt? Dann müssen unbedingt Polizei und Rettungsdienst alarmiert werden. Eventuelle Unfallopfer werden anschließend versorgt oder aus dem Gefahrenbereich gebracht. Wer sich unsicher ist, fragt Passanten um Hilfe oder holt sich über den Notruf 112 Rat.
  • Polizei rufen: Ist etwas beschädigt - etwa Leitplanke, Begrenzungspfahl, Wildtier oder Bäume - oder sind Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen involviert, muss die Polizei (110) alarmiert werden. Der AvD verweist darauf, dass andernfalls Unfallverursacher wegen Fahrerflucht belangt werden könnten.
  • Informationen sammeln: Ist der Unfallort gesichert und sind Verletzte versorgt, sollten Betroffene schon einen Schritt weiter denken, rät der Autoclub. Für die korrekte Schadensabwicklung braucht es die Namen aller Beteiligten, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und Versichertennummer. Bei ausländischen Fahrzeughaltern ist auch die Grüne Karte notwendig.

Gibt es Zeugen? Dann sollten Betroffene mit ihnen Kontaktdaten austauschen und ihre Schilderung schon vor Ort notieren. Im besten Fall, so der AvD, bleiben sie so lange am Unfallort, bis die Polizei eintrifft.

  • Unfallbericht ausfüllen: Fahrer sollten ein Blanco-Formular des Europäischen Unfallberichts bereits im Handschuhfach mitführen, empfiehlt der AvD. Dieses Formular kann man zum Beispiel auf der Website des Clubs herunterladen.

Foto: DIALOG



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