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Was zu tun ist

Auto beschädigt nach dem Unwetter: Wer kommt für Kosten auf?

Abgebrochene Äste, Überschwemmungen - die Natur kann gewaltig wüten. Aber auch kleinere Beschädigungen können nach Unwettern ins Geld gehen. Welche Versicherung zahlt was, und was müssen Betroffene tun?

veröffentlicht am 19.05.2022 um 14:25 Uhr

19. Mai 2022 14:25 Uhr

Nach einer stürmischen Nacht: In der Regel kann eine Kaskoversicherung für solche Sturmschäden in Anspruch genommen werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn
dpa

Abgebrochene Äste, Überschwemmungen - die Natur kann gewaltig wüten. Aber auch kleinere Beschädigungen können nach Unwettern ins Geld gehen. Welche Versicherung zahlt was, und was müssen Betroffene tun?

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Hat ein Auto bei einem Unwetter Schäden erlitten, ist das ein Fall für eine Kaskoversicherung. Daneben kommt die Teilkasko laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) auch für Schäden wie etwa Blitzschlag, Brand, Hagel oder Überschwemmung auf.

Manche Versicherungen definieren Sturm zwar erst ab einer gewissen Stärke, meist ab Windstärke 8. Doch in der Praxis gebe es auch darunter in der Regel kaum entsprechende Schäden, so der GDV.

Fotos machen und Schaden melden

Wer Beschädigungen bemerkt, macht am besten Fotos davon, etwa mit dem Handy. Nach der Schadenmeldung bei der Versicherung sprechen Betroffene alles Weitere mit dieser ab - etwa welche Werkstatt die Reparatur übernimmt. Weitere Beschädigungen müssen allerdings auch verhindert werden. So ist beispielsweise eine zerbrochene Scheibe mit Folie abzukleben, damit nicht auch noch Regen ins Auto kommt.

Foto: DIALOG

Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Leistungen einer Teilkasko und deckt unter anderem auch selbst verursachte Schäden ab, auch die Windstärke spielt keine Rolle mehr. Je nach Vertrag und Höhe des Schadens zahlt die Kaskoversicherung die Kosten der Reparatur oder den Neu- oder Wiederbeschaffungswert. Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung müssen Versicherungsnehmer diese aber immer zahlen.

Bei einer Vollkaskoversicherung wird der Kunde nur nach einem selbst verschuldeten Schaden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.



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