HAMELN-Pyrmont. Rolle rückwärts, zumindest teilweise. Die am Freitag veröffentlichte Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte für das Land Niedersachsen wird korrigiert. Das teilte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am Samstag in einer Pressemitteilung mit.
In einem Punkt schieße die Verordnung über das Ziel hinaus und sei zu weitgehend. So soll sie dahingehend zeitnah geändert werden, „dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten zulässig sind. Verboten bleiben Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung.
Selbstverständlich werden bis dahin Verstöße gegen die zu ändernde Regelung nicht geahndet“, heißt es in der Pressemitteilung.
Die am Freitag veröffentlichte Beschränkung hatte Besuche auch im engsten Umfeld nahezu unmöglich gemacht.
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