Die Beteiligung der Kreise sei allerdings rechtswidrig, befand das Gericht (Az.: 2 D 59/16.NE und 2 D 70/16.NE).
Einen wirksamen Bebauungsplan konnte der rechtlich nicht vorhandene Planungsverband deshalb nicht beschließen. Geklagt hatten die Nachbargemeinde Porta Westfalica, weil sie mehr Lkw-Verkehr auf ihrem Stadtgebiet befürchtet, sowie eine Anwohnerin aus Bückeburg. Das Oberverwaltungsgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Streits Revision am Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Mit dem Containerhafen „RegioPort Weser I“ an der Landesgrenze zu Niedersachsen wollen die Städte Minden und Bückeburg ein gemeinsames Logistikdrehkreuz an der Schnittstelle zwischen Weser und Mittellandkanal schaffen. Es sollte ursprünglich 2018 den Betrieb aufnehmen und den Containerverkehr zwischen Ostwestfalen, Niedersachsen und den Seehäfen im Norden zwischen Straße, Wasserweg und Schiene verbinden.dpa
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