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Einschränkungen bis zum 18. April

Kontaktverbot: Diese Regeln gelten jetzt in Niedersachsen

Keine Ausgangssperre, aber ein striktes Kontaktverbot: Bund und Länder lassen im Kampf gegen die Coronavirus-Ausbreitung keine Treffen von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit zu. Die neuen Regeln gelten seit dem 23. März und sind in Niedersachsen zunächst bis zum 18. April befristet.

veröffentlicht am 23.03.2020 um 15:58 Uhr
aktualisiert am 26.03.2020 um 19:10 Uhr

23. März 2020 15:58 Uhr

So soll es sein: In Hamelns Osterstraße sind nur vereinzelt Menschen unterwegs - und wenn, dann allein. Foto: Dana

Keine Ausgangssperre, aber ein striktes Kontaktverbot: Bund und Länder lassen im Kampf gegen die Coronavirus-Ausbreitung keine Treffen von mehr als zwei Menschen in der Öffentlichkeit zu. Die neuen Regeln gelten seit dem 23. März und sind in Niedersachsen zunächst bis zum 18. April befristet.

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Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten - ausgenommen sind Angehörige des eigenen Haushalts.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Diese Regelungen gelten bundesweit. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat am Montag, 23. März, zudem eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten veröffentlicht. Diese gibt detailliertere Informationen zu den in Niedersachsen geltenden Regeln. Die niedersächsische Verfügung ist zudem auf einen längeren Zeitraum ausgelegt, als der Bund vorgegeben hat. Die Kontaktbeschränkungen sollen in Niedersachsen am 18. April, 24 Uhr enden.

Die Polizei Weserbergland hat bei Facebook mehrere Infobilder eingestellt, die genau erklären, welche Regeln jetzt in Niedersachsen gelten.
Foto: DIALOG
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  • Kontaktbeschränkung - Allgemeinverfügung Niedersachsen

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