HAMELN-PYRMONT. In Hameln-Pyrmont sind seit Sonntag (10. Oktober) die Corona-Bestimmungen gelockert. Hintergrund ist, dass die 7-Tages-Inzidenz am Freitag (8. Oktober) erneut unter dem Wert 50 lag. Damit konnten zwei Tage darauf die 3G-Regeln für viele Bereiche - darunter auch die Innengastronomie - entfallen.
Die 7-Tages-Inzidenz liegt bereits seit dem 3. Oktober unter 50 - sobald dieser Wert den fünften Werktag infolge unterschritten ist, kann der Landkreis entsprechend reagieren. Da der Sonntag kein Werktag ist und demnach nicht mitgezählt wird, ist der vierte Tag des Fünftagesabschnitts erst am Freitag erreicht worden. Am Freitagvormittag teilte der Landkreis Hameln-Pyrmont dann mit, dass die Allgemeinverfügung vom 30. August, in der die Inzidenz über 50 festgestellt worden war, aufgehoben wird.
Damit gelten ab Sonntag (10. Oktober 2021) wieder die diejenigen Schutzmaßnahmen aus der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung, die unabhängig von einer Warnstufe oder der 7-Tages-Inzidenz von 50 Geltung entfalten.
Corona-Regeln ab dem 22. September
Quelle: Land Niedersachsen
Das heißt, dass in folgenden Bereichen 3G nicht mehr vorgeschrieben ist:
- in der Innen-Gastronomie
- bei Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnlichen Veranstaltungen in Innenräumen
- bei körpernahen Dienstleistungen
- bei Sport im Innenbereich (beispielsweise in Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
- bei der Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb
Allerdings liegt es in der Hand von Gastronomen und Veranstaltern strengere Regeln festzulegen, als gesetzlich vorgeschrieben sind. Auch die Vorgabe von 2G ist weiterhin möglich. Gilt 2G, entfallen Abstandsregeln und Maskenpflicht.
Zudem greift die 3G-Regel in einigen Bereichen unabhängig von Inzidenz oder Warnstufe. Das sind Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Außerdem Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars. Auch bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen gilt 3G (auch 2G ist im Einzelfall möglich).
Weitere Regelungen:
- Grundsätzlich sollte zu Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, möglichst ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Eine Beschränkung der Kontakte auf eine bestimmte Anzahl von Personen besteht nicht. Sollten jedoch mehr als 25 Personen im Rahmen einer privaten Veranstaltung im Innenbereich zusammenkommen, die weder geimpft, genesen oder getestet sind (ausgenommen Kinder und Schulkinder), besteht die Plicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten sowie die Erstellung eines Hygienekonzeptes. Es wird empfohlen, auch in diesem Rahmen die 3G-Regelung durchzuführen.
- Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlich zugänglichen Innenräumen oder im Rahmen von dem Besuchs- und Kundenverkehr geöffneten Innenräumen (insbesondere: im Einzelhandel, in Verkehrsmitteln des Personenverkehrs, auch an den Haltestellen, sowie in der Innengastronomie bis zur Einnahme des Sitzplatzes)
Impfquote laut RKI deutlich höher - FDP fordert eigene Erhebung in Niedersachsen
Angesichts des aktuellen Berichtes des RKI, nach dem wahrscheinlich deutlich mehr Menschen als bisher angenommen in Deutschland bereits geimpft sind, fordert der Vorsitzende der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Stefan Birkner, die Landesregierung auf, verlässliche Daten für Niedersachsen zu erheben: Wenn wirklich schon deutlich mehr Menschen geimpft seien, als bisher angenommen, habe das unmittelbaren Einfluss auf die Landespolitik und die weitere Einschränkung von Grundrechten, da die Corona-Maßnahmen und vor allem die Aussicht auf ihr Ende von der Landesregierung immer wieder in den Zusammenhang mit der Impfquote gesetzt würden. Es müsse deshalb das oberste Interesse der Landesregierung sein und es sei auch ihre Pflicht, ihre politischen Entscheidungen auf einer verlässlichen Basis zu treffen und zu begründen. „Wir brauchen endlich realistische Zahlen über die Impfquote in Niedersachsen. Die Landesregierung muss schnellstmöglich eine eigene Erhebung auf den Weg bringen.“
In einem aktuellen RKI-Bericht mit Stichtag 5. Oktobe heißt es, es sei anzunehmen, dass unter den Erwachsenen bereits bis zu 84 Prozent mindestens einmal und bis zu 80 Prozent vollständig geimpft sind. Das entspräche jeweils um fünf Prozentpunkte höheren Impfquoten als nach offiziellen Meldungen der Impfstellen.
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