HAMELN-PYRMONT. Seit dem 3. November liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Hameln-Pyrmont bei über 50. Folgen hat die Überschreitung dieses Grenzwertes jedoch erst nach fünf Werktagen. So ist es in der niedersächsischen Corona-Verordnung festgelegt. Frühestens am Montag werde demnach laut Landkreis die Überschreitung offiziell festgestellt, neue Regeln gelten dann ab Mittwoch.
Voraussetzung der Feststellung ist, dass die 7-Tages-Inzidenz auch am Samstag und Montag über 50 liegt. Der Sonntag bleibt unberücksichtigt. Eine Verschärfung der Regeln beträfe dann vor allem die 3G-Bestimmungen. Aktuell ist 3G nur in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe verpflichtend. Außerdem in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen.
Die 3G-Pflicht könnte ab nächstem Mittwoch auf folgende Bereiche ausgeweitet werden:
- Innen-Gastronomie,
- Informations-, Kultur-, Sport- oder ähnliche Veranstaltungen in Innenräumen,
- körpernahe Dienstleistungen aller Art,
- Sport im Innenbereich (beispielsweise Fitnessstudios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
- Beherbergungsbetriebe.
Aktuell ist auch ein weiterer Grenzwert überschritten, die landesweite Intensivbettenbelegung schwankt seit Ende Oktober um 5,0 und liegt seit Mittwoch (3. November) darüber. Eine Feststellung des Landes Niedersachsen der „Warnstufe 1“ kommt jedoch erst in Betracht, wenn zusätzlich der Leitindikator „Hospitalisierung“ an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen den Grenzwert von 6 überschritten hat. Das ist derzeit nicht der Fall, da dieser Wert aktuell bei 4,1 liegt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt. Sollte die 7-Tages-Inzidenz von 50 auch am Montag weiter überschritten sein, will der Landkreis erneut informieren.
Corona-Regeln ab dem 22. September
Quelle: Land Niedersachsen
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