WESERBERGLAND. Von diesem Dienstag an müssen Autofahrer vor allem innerorts neue Vorschriften beachten. Aber auch auf Landstraßen und der Autobahn ändert sich etwas – Rasern etwa drohen höhere Bußgelder und eher ein Fahrverbot.
Abstand zu Radfahrern:
Zum Schutz von Radfahrern wird für Kraftfahrzeuge ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts sowie zwei Meter außerorts vorgeschrieben. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr besteht zudem in Zukunft ein generelles Haltverbot. Verstöße dagegen werden, ebenso wie das Parken auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe, mit Bußgeldern bis zu 100 Euro geahndet.
Erhöhung der Bußgelder:
Mit der Novellierung geht auch eine teils gravierende Erhöhung der Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten einher. „Dauerhaft soll durch die spürbare Anhebung der Sanktionen eine höhere Akzeptanz der bestehenden Verkehrsvorschriften erreicht werden“ erklärt Andreas Stemme, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Hameln-Pyrmont, „und mit diesem Ansatz, als einem von mehreren Einflussfaktoren, der Verkehr hoffentlich noch sicherer werden“.
- Missbrauch von Behindertenparkplätzen: 55 Euro (bisher 35 Euro).
- Rettungsgasse missachtet, behindert: 200 Euro (bisher 20 Euro). Zusätzlich 2 Punkte im Fahreignungsregister und je nach Tatumständen ein einmonatiges Fahrverbot.
- Geschwindigkeitsverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften ab einer Überschreitung von 21 km/h: einmonatiges Fahrverbot. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt dies künftig ab einer Überschreitung von 26 km/h.
- Bereits wer mit 16 km/h zu viel unterwegs ist, erhält einen Punkt in Flensburg.
- Die Verwarnungsgelder, die nicht mit einer Punkteeintragung einhergehen, werden verdoppelt.
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