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Regeln für Hameln, Bad Pyrmont und Hessisch Oldendorf

Hier ist Silvester-Feuerwerk im Weserbergland tabu

WESERBERGLAND. Den Beginn des neuen Jahres bunt und krachend mit Feuerwerk und Knallerei einläuten. Das gab es zum letzten Jahreswechsel nicht und das wird es auch in diesem Jahr nicht geben. Neben den allgemeinen Corona-Beschränkungen gibt es in Hameln, Bad Pyrmont und Hessisch Oldendorf Böllerverbote.

veröffentlicht am 27.12.2021 um 15:30 Uhr
aktualisiert am 29.12.2021 um 13:51 Uhr

27. Dezember 2021 15:30 Uhr

Diesen Anblick gibt es nur als Foto-Montage. Zum Schutz der Gebäude bleibt Feuerwerk in Hamelns Altstadt weiterhin verboten. Montage: Dana

WESERBERGLAND. Den Beginn des neuen Jahres bunt und krachend mit Feuerwerk und Knallerei einläuten. Das gab es zum letzten Jahreswechsel nicht und das wird es auch in diesem Jahr nicht geben. Neben den allgemeinen Corona-Beschränkungen gibt es in Hameln, Bad Pyrmont und Hessisch Oldendorf Böllerverbote.

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Aufgrund der Coronapandemie und zur vorsorglichen Entlastung der Intensivstationen ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern auch 2021 deutschlandweit nicht erlaubt. Wer noch Restbestände aus Vorjahren haben sollte, darf diese zwar abfeuern, allerdings nur an bestimmten Orten.

Das gilt in Hameln

Wie in den Vorjahren muss in der gesamten Hamelner Altstadt auf Böller und Raketen verzichtet werden – das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden (unter anderem von Fachwerkhäusern) ist gesetzlich verboten. Zu groß ist das Risiko für die vielen historischen Gebäude, die direkt aneinandergrenzen.

Das Verbot gilt für den gesamten Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Unter Umständen werden diese Verbotszonen kurz vorm Jahreswechsel noch erweitert.

Foto: DIALOG

Das gilt in Bad Pyrmont

Bad Pyrmont verfügt ebenfalls über zahlreiche schützenswerte Baudenkmäler, aber auch eine dichte Bebauung durch verkleidete ursprüngliche Fachwerkbauten, die es zu schützen gilt. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Bad Pyrmont auch 2021 ein sogenanntes „Böllerverbot“ im Rahmen einer Allgemeinverfügung erlassen.

Im Zeitraum vom Silvesterabend, 18 Uhr, bis Neujahrmorgen, 10 Uhr, ist damit das Mitführen sowie das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Das betrifft pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, also im Wesentlichen Raketen und Batterien, Böller, Feuerräder, bengalische Feuer, Bodenwirbel und Feuertöpfe.

Das gilt in Hessisch Oldendorf

Auch die Stadt Hessisch Oldendorf weist darauf hin, dass es verboten ist, pyrotechnische Gegenstände wie Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen.

Ganz konkret wurden daher innerhalb Hessisch Oldendorfs zwei Bereiche festgelegt, in denen ein generelles Abbrennverbot gilt. Dies sind im Stadtgebiet insbesondere der gesamte Bereich der Hessisch Oldendorfer Innenstadt begrenzt im Süden, Westen und Osten durch den Münchhausenring und im Norden durch den historischen Wallgraben. Zusätzlich in einem Umkreis von 75 Metern im Kreuzungsbereich des Kreisels Lange Straße/ Münchhausenring/Welseder Straße/Mühlenbachstraße.

In Fischbeck gilt das Verbot für den gesamten Bereich um das Stift Fischbeck.

red

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