2020 ist Halloween coronabedingt meist ausgefallen. Dieses Jahr sollte es nicht so sein, sagt eine Expertin. Eine Nachbarschaftstour oder ein Gruselfest mit Freunden sollten Eltern möglich machen.
Vorsichtiges Gruseln erlaubt: Halloween feiern geht auch mit wenig Infektionsrisiko, sagt Dana Mundt, Sozialpädagogin von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke). Sie rät Eltern in diesem Jahr dazu, Halloween nicht ausfallen zu lassen, sondern den Kindern mit dem Fest eine Freude zu machen.
Risiko mit Blick auf Corona-Situation sollte dadurch aber nicht entstehen. «Informieren Sie sich vor Ort bei der Verwaltung, welche Pandemie-Regeln aktuell gelten», rät Mundt. «Einige geben auch gezielt Informationen zu Halloween aus.»
Abgespeckte Tour zu bekannten Adressen
Wer das diesjährige Halloween-Fest vorsichtiger angehen möchte, kann sich zum Beispiel mit Eltern von Kita- und Schul-Freunden der eigenen Kinder absprechen. So kann man etwa für die Süßigkeitenjagd in der Nachbarschaft ausmachen, nur bei den Haushalten zu klingeln, mit denen die Kinder sowieso Kontakt haben, schlägt Mundt vor.
Doch auch eine «normale» Nachbarschaftstour könne man riskieren, wenn die Lage es erlaubt, so die Expertin von der bke-Onlineberatung.
Die Sozialpädagogin rät dazu, dabei die üblichen Hygieneregeln einzuhalten. Das bedeute, dass begleitende Eltern und Kinder über sechs Jahre medizinische Masken tragen, so Mundt. «Außerdem sollten die Süßigkeiten zum Ausgeben und Annehmen verpackt und portioniert sein», empfiehlt sie. Auf lose Leckereien sollte aus hygienischen Gründen verzichtet werden.
Alternative: Party im kleinen Kreis
Auch eine Feier ohne Klingeltour ist denkbar: Die Hauptsache für die Kinder sei das Verkleiden, Schminken, Kürbis schnitzen und Treffen von anderen Kindern, sagt Mundt.
Das könne man zur Not auch draußen und im kleinen Kreis machen - zum Beispiel in Form einer Taschenlampen-Wanderung.
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2023
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.