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Dessen Audi war, wie bereits berichtet, im November vorigen Jahres auf der Autobahn 2 am Bielefelder Berg in die dort fest installierte Radarfalle geraten. Tempo 131 ergab die Auswertung (statt der erlaubten 100 Stundenkilometer), ein Bußgeldbescheid wurde der Schlossverwaltung zugestellt. Darin ging es um 300 Euro Bußgeld, drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und einen Monat Fahrverbot. Der Fürst legte Widerspruch ein mit der Begründung, er sei nicht gefahren. Der Fall landete vor dem Amtsgericht. Wie das Westfalenblatt jetzt berichtete, gelang es aber auch dort noch nicht, den Fall aufzuklären.
Erwartet wurde dort neben dem Bückeburger Fürsten auch sein Verwandter Albrecht Prinz zu Hohenzollern. Der soll nämlich nach Angaben des Fürsten am fraglichen Tag den Audi gelenkt haben. Doch der Hohenzollern-Spross blieb der Verhandlung fern, er konnte deshalb nicht befragt und „in Augenschein genommen“ werden. Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe entschuldigte das Fehlen seines Verwandten nach Angaben der Prozessbeobachter damit, dass er diesen nicht erreicht habe.
Die Verteidigerin des Bückeburger Schlossherren stellte darüber hinaus den Antrag, das Verfahren einzustellen: Alexander zu Schaumburg-Lippe sei nicht gefahren, das Beweisfoto unscharf, die Radarmessung fehlerhaft gewesen. Außerdem sei der Bußgeldbescheid nicht korrekt – nämlich dem Fürsten persönlich – zugestellt worden.
Auf diese Einwände mochte sich die Kammer nach Angaben des Westfalenblatts allerdings nicht einlassen. Das Verfahren soll im November fortgesetzt werden, dann mit einem Zeugen, der zum Messverfahren aussagen soll. Außerdem habe die Richterin Alexander zu Schaumburg-Lippe aufgefordert, ihr die Anschrift seines Verwandten mitzuteilen.
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