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Ab 4. April

Corona: Diese neuen Regeln gelten in Niedersachsen

Die Landesregierung in Hannover hat eine neue Allgemeinverordnung herausgegeben. Darin werden weitere Verhaltensweisen in der Corona-Krise festgelegt und Vorschriften für Läden und Gastronomie noch einmal präzisiert. Die Regeln gelten ab dem 4. April. Ein Überblick.

veröffentlicht am 03.04.2020 um 18:00 Uhr
aktualisiert am 07.04.2020 um 19:39 Uhr

03. April 2020 18:00 Uhr

Auch Zuhause oder im eigenen Garten dürfen sich nun nur noch Personen des eigenen Hausstands aufhalten. Symbolbild: Pixabay

Die Landesregierung in Hannover hat eine neue Allgemeinverordnung herausgegeben. Darin werden weitere Verhaltensweisen in der Corona-Krise festgelegt und Vorschriften für Läden und Gastronomie noch einmal präzisiert. Die Regeln gelten ab dem 4. April. Ein Überblick.

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Das Land Niedersachsen hat noch einmal die Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weitreichender verschärft. Betroffen ist davon vor allem das Aufenthaltsrecht aller Menschen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum. Die Verordnung wird von den Kommunen noch in eine unter Umständen härter ausgelegte Verfügung umgesetzt. Sie gilt aber auch ohne diese Verfügung bereits ab Samstag, 4. April.

Foto: dpa
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Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte wird korrigiert

Die grundlegendste Verschärfung betrifft den Aufenthalt von mehreren Personen auch in der eigenen Wohnung oder im eigenen Garten. Wer nicht zum Hausstand gehört, darf sich auf dem entsprechenden Grundstück nicht aufhalten. Besuche von Freunden und Großeltern sind damit komplett untersagt. „Kontakte sind auf Angehörige des eigenen Hausstandes beschränkt“, heißt es in der Verordnung deutlich. (UPDATE 4. April: Einen Tag nach Veröffentlichung der neuen Verordnung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass diese Besuchs-Regelung „zu weitgehend“ sei und zeitnah geändert werden soll. Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten sollen zulässig sein. Feiern hingegen bleiben verboten.)

Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten sind in Niedersachsen zulässig. Symbolbild: Pixabay
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Niedersachsen aktualisiert Corona-Regeln

Von den verschärften Regeln in Niedersachsen ausgenommen ist der Besuch bei pflege- und hilfsbedürftigen Menschen sowie zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechtes. Keine Probleme haben auch diejenigen, bei denen die jeweiligen Lebenspartner nicht im gleichen Hausstand gemeldet sind.

Foto: DIALOG

Alle anderen jedoch dürfen sich bis zum 19. April nicht mehr zusammen im privaten Raum aufhalten, sonst begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden können.

Mit derselben Verordnung hat das Land Niedersachsen auch die Öffnung von Läden, gastronomischen Betrieben und medizinische Besuche noch einmal präzisiert bzw. angepasst. Wesentlicher Punkt dabei ist, dass der Sicherheitsabstand von anderthalb Metern zwischen allen Personen zwingend eingehalten werden muss und die Betreiber von entsprechenden Betrieben dies sicherzustellen haben.

Betreiber von gastronomischen Betrieben dürfen weiterhin einen Abholservice aufrechterhalten, allerdings müssen sie darauf achten, dass die abgeholten Speisen und Getränke nicht in einem Radius von 50 Metern verzehrt werden. Dies betrifft insbesondere natürlich auch Imbiss- und Eisverkaufsstellen, die elektronische und telefonische Bestellungen unter Wahrung der Abstands- und Zahlungsregeln ausgeben dürfen.

Während Baumärkte und Gartencenter unter strenger Einhaltung der Abstandspflichten wieder geöffnet werden dürfen, fallen Friseurläden unter dieselben Regelungen wie Kosmetikstudios, Tattooläden oder Nagelstudios, das heißt deren Betrieb bleibt ab sofort untersagt. Genau wie Supermärkte auch müssen Baumärkte und Gartencenter jedoch darauf achten, dass für jeden Kunden mindestens zehn Quadratmeter Raum zur Verfügung stehen. Konkret bedeutet das eine Beschränkung der Kundenanzahl in den Märkten.

Im öffentlichen Raum gilt weiter die Kontaktsperre von mehr als zwei Personen, die nicht zum gleichen Haushalt gehören. Auch dort ist der Sicherheitsabstand von anderthalb Metern jederzeit einzuhalten, sei es an Bushaltestellen oder auch auf Spazierwegen.

Freizeitanlagen, Grillplätze und sonstige touristische Ziele sind für den Publikumsverkehr gesperrt und dürfen nicht angesteuert werden.

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  • Allgemeinverordung Niedersachsen ab 4.4.2020

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