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Neue Lockerungen - vor allem für Ungeimpfte

Bildergalerie: Diese neuen Corona-Regeln gelten in Niedersachsen

Ab sofort gelten neue Corona-Lockerungen in Niedersachsen. Dabei rücken nun auch nicht geimpfte Menschen in den Vordergrund. Zum Beispiel können diese mit einem negativen Test wieder ins Restaurant oder ins Kino gehen.

veröffentlicht am 04.03.2022 um 13:00 Uhr
aktualisiert am 09.03.2022 um 11:20 Uhr

04. März 2022 13:00 Uhr

Ein Schild vor einem Restaurant weist auf die 3G-Regelung hin. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Symbolbild

Ab sofort gelten neue Corona-Lockerungen in Niedersachsen. Dabei rücken nun auch nicht geimpfte Menschen in den Vordergrund. Zum Beispiel können diese mit einem negativen Test wieder ins Restaurant oder ins Kino gehen.

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Alle Bilder stammen direkt von der niedersächsischen Staatskanzlei und stellen - mit Stand 4. März - den aktuellsten Stand dar.

Diese Corona-Regeln gelten ab dem 4. März

Bildergalerie: Alle Corona-Regeln ab 4. März

19 Bilder
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Quelle: Land Niedersachsen

Bildergalerie: Alle Corona-Regeln ab 4. März

Die wichtigsten Änderungen: 

Kontaktregelungen:

  • Zusammenkünfte und Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig
  • Feierlichkeiten in der Gastronomie unterliegen den Regelungen in der Gastronomie (3G Innenräume, Maske bis zum Sitzplatz)
  • Für Personen ohne Covid-Impfschutz (nicht geimpft) bzw. ohne Genesenen-Status gilt: Zusammenkünfte und Veranstaltungen bis 50 Personen sind auf Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt. Nicht zusammen lebende Paare gelten dabei als ein Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet, unabhängig von den Haushalten. Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet.

Gastronomie:

  • 3G-Regel in der Innengastronomie
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz, also auch am Tresen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • 3G-Regel
  • FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz
Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
  • 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich 
  • Gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen und draußen bis zum Sitzplatz, daher auch beim Tanzen

Körpernahe Dienstleistungen

  • FFP2- Maskenpflicht in Innenräumen außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss

Einzelhandel

  • FFP2-Maskenpflicht drinnen
  • Keine Maske auf Wochenmärkten

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • 3G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen

Nutzung von Sportanlagen

  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)

  • 3G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)

  • 2G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • Drinnen: Abstandsmaßnahmen bei sitzendem Publikum über Schachbrettbelegung der Sitzplätze, sofern durchgängig Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet entfällt die Schachbrettbelegung
  • Personenkapazität: drinnen bis 60 % (max. 6.000), draußen bis 75 % (max. 25.000)
  • Bei freiwilliger Beschränkung des Zutritts auf 2Gplus Kapazität drinnen 75 %, draußen 100 % (keine Personenobergrenzen)

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • FFP2-Maskenpflicht

Besuche in Heimen und Einrichtungen

für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

  • ausgenommen von 2G- und 3G-Regel
  • keine Maske für Kinder unter 6 Jahren
  • einfache Maske (z.B. Stoffmaske) für Kinder unter 14 Jahren

Kindertagesstätte

  • Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
  • Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
  • Kein Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren

Schulbetrieb

  • Testnachweis (3 x pro Woche), an dem die Schülerinnen/Schüler in die Schule kommen (ausgenommen „Geboosterte“)
  • Bei Verdachtsfall in der Klasse jedes Kind in der Klasse (auch „Geboosterte“) an den folgenden fünf Schultagen täglich

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)

  • 3G-Regel
  • FFP2-Maske 
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