Hessisch Oldendorf (ube). Obwohl laut Staatsanwaltschaft in Bielefeld kein Zweifel daran besteht, dass eine junge Frau einen Auftragsmörder angeheuert hat, der ihren Vater für Geld töten sollte, wird der 27-Jährigen nicht der Prozess gemacht. Die Anklagebehörde hat das Ermittlungsverfahren gegen Anna L. (Name geändert) wegen Versuchs der Beteiligung an einem Verbrechen eingestellt.
Dabei steht für Staatsanwalt Udo Vennewald fest: Anna L. hat ihrem Vater (60) nach dem Leben getrachtet. Sie suchte einen Killer und fand in Cem A. (30) einen Mann, von dem sie glaubte, er würde ihren Mordauftrag für 20.000 Euro ausführen. Unstrittig ist, dass die Frau bereits eine Anzahlung geleistet hat. Staatsanwalt Vennewald will nicht sagen, wie viel. Unsere Zeitung erfuhr aus gut unterrichteten Kreisen, dass Anna L. Cem A. bereits 3000 Euro gegeben haben soll. Wenn das alles so gewesen ist, stellt sich die Frage: Warum wird Anna L. dann nicht angeklagt? Staatsanwalt Vennewald sagt: „Ja, anfangs wollte sie die Tötung.“ Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei zugunsten der Beschuldigten jedoch davon auszugehen, dass die junge Frau freiwillig von dem Versuch der Beteiligung zurückgetreten ist. Dann sei der erste Vorsatz nicht strafbar. Vennewald verweist auf Paragraf 31 des Strafgesetzbuches. Dort heißt es: „Nicht bestraft wird, wer freiwillig den Versuch aufgibt, einen anderen zu einem Verbrechen zu bestimmen, und eine etwa bestehende Gefahr, dass der andere die Tat begeht, abwendet.“
Otto L.s Rechtsanwalt Karl-Josef Müller V von der renommierten Kanzlei Willig, Koch & Kollegen sieht das völlig anders. Er will am Montag Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld einreichen. Dann wird die Generalstaatsanwaltschaft Hamm den bizarren Fall auf den Tisch bekommen.