Bis zum Jahr 2026 sollen 2,2 Prozent der niedersächsischen Landesfläche für die Erzeugung von Windstrom ausgewiesen werden. Aufgrund der unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten variiert der Flächenanteil, den die einzelnen Landkreise ausweisen müssen, sehr stark. Bei einer Pressekonferenz am Montag hat das niedersächsische Umweltministerium auch bekanntgegeben, welchen Flächenanteil Hameln-Pyrmont mindestens als Windkraft-Gebiet ausweisen muss. Er soll bis 2026 bei 0,45 Prozent liegen.
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