Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat weitere Personengruppen benannt, die ab sofort gegen den Coronavirus geimpft werden können. Neben Bewohnern und Personal in Pflegeeinrichtungen, Bürgern, die älter als 80 Jahre alt sind, ambulanten Pflegediensten sowie in Pflegeheimen tätigen Heilmittelerbringern, Ärzten und Zahnärzten, bekommen nun auch Personen, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, ein Impfangebot mit AstraZeneca, bei Personen ab 65 Jahren mit BioNTech. Dazu zählen Betreuungsrichter sowie Rechtspfleger, Prüf- und Begutachtungskräfte, Beschäftigte von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpfleger, Frisöre und Seelsorger. Hinzu kommen Medizinprodukteberater bei Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen, Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege und Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege. Wer zu den berechtigten Personengruppen zählt, kann über ein Kontaktformular auf www.kreis-lippe.de/corona/impfung mit dem Impfzentrum Kreis Lippe Kontakt aufnehmen. Für Menschen, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören, können keinen Impftermin über das Kontaktformular anfragen. Für Personen, die aufgrund ihres Alters geimpft werden können, ist nach wie vor die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 0800/11611702 oder das Portal unter www.116117.de die richtige Adresse.
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