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Wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Genau 110 Minuten hat das Landgericht Detmold gebraucht, um einen Vlothoer Steuersünder zu verurteilen – dank seiner tatkräftigen Mithilfe. Der 56-Jährige hat dem Finanzamt eine beachtliche Summe vorenthalten hatte: 466000 Euro Steuerschaden waren bei seinen Machenschaften zustande gekommen. Die bestanden darin, dass er die Geschäfte einer Firma in Detmold lenkte, die auf den Namen seiner Mutter lief, er sich aber offiziell nur ein Angestelltengehalt zahlte – und da er frei schalten und walten konnte, ließ er seine Firma einer anderen, die es gar nicht mehr gab, von der er sich aber ausreichend Briefpapier zurückbehalten hatte, Luftrechnungen bezahlen. Damit nicht genug: Immer wieder verkaufte er Firmenfahrzeuge, ohne diese aus dem Bestand auszubuchen, schrieb die Autos und Baumaschinen aber weiter ab und gab den Verkaufserlös nicht als Einnahme an. So waren die Umsatz- und Einkommensteuer-Erklärungen für die Jahre 2009 bis 2015 überwiegend falsch, die Gewerbesteuer, die er zahlen musste, dadurch auch zu gering. Der Vlothoer erhielt eine vergleichsweise milde Strafe, da er dazu beitrug, das Verfahren abzukürzen. 2000 Euro muss er als Bewährungsauflage an die Detmolder Tafel zahlen – in Raten zu 60 Euro monatlich.

veröffentlicht am 28.09.2022 um 15:18 Uhr

28. September 2022 15:18 Uhr

Genau 110 Minuten hat das Landgericht Detmold gebraucht, um einen Vlothoer Steuersünder zu verurteilen – dank seiner tatkräftigen Mithilfe. Der 56-Jährige hat dem Finanzamt eine beachtliche Summe vorenthalten hatte: 466000 Euro Steuerschaden waren bei seinen Machenschaften zustande gekommen. Die bestanden darin, dass er die Geschäfte einer Firma in Detmold lenkte, die auf den Namen seiner Mutter lief, er sich aber offiziell nur ein Angestelltengehalt zahlte – und da er frei schalten und walten konnte, ließ er seine Firma einer anderen, die es gar nicht mehr gab, von der er sich aber ausreichend Briefpapier zurückbehalten hatte, Luftrechnungen bezahlen. Damit nicht genug: Immer wieder verkaufte er Firmenfahrzeuge, ohne diese aus dem Bestand auszubuchen, schrieb die Autos und Baumaschinen aber weiter ab und gab den Verkaufserlös nicht als Einnahme an. So waren die Umsatz- und Einkommensteuer-Erklärungen für die Jahre 2009 bis 2015 überwiegend falsch, die Gewerbesteuer, die er zahlen musste, dadurch auch zu gering. Der Vlothoer erhielt eine vergleichsweise milde Strafe, da er dazu beitrug, das Verfahren abzukürzen. 2000 Euro muss er als Bewährungsauflage an die Detmolder Tafel zahlen – in Raten zu 60 Euro monatlich.

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