Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30. Juni beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Darauf weist die Agentur für Arbeit Hameln hin.
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