Das Landgericht Hildesheim hat einen 58-jährigen Bodenwerderaner zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Verurteilte 6000 Euro Geldstrafe zahlen. Er musste sich vor dem Landgericht wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten. Als pflegebedürftige Person soll er die in das Haus gekommene Pflegekraft im Badezimmer zu Boden gedrückt und bereits teilweise entkleidet haben. Anschließend soll der Mann der Frau auch in den Intimbereich gefasst haben. Erst als eine weitere Hausbewohnerin hinzukam, soll er dann von der Frau abgelassen haben. Dem Bodenwerderaner wurde aufgrund seines Alkoholkonsums eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert.
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