Ein 22-Jähriger aus Herford muss für über drei Jahre ins Gefängnis, weil er auf einer Party in Lippe mit einer Gaspistole auf jemanden geschossen hatte. Die Attacke mit der Schreckschusspistole hätte sowohl für das Opfer wie den Täter noch schlimmer ausgehen können: Der Gast auf der Verlobungsparty in Lage hatte „nur“ eine Platzwunde am Kopf erlitten, der Schütze war des versuchten Totschlags angeklagt und wurde letztlich für eine vollendete gefährliche Körperverletzung verurteilt – dies in Tateinheit mit einer fahrlässigen Körperverletzung, weil die Gastgeberin durch den Schuss ein Knalltrauma erlitten hatte. Der Herforder muss für drei Jahre und zwei Monate in Haft, entschieden die Richter am Detmolder Landgericht.
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