Der Radfahrer musste auf die Fahrbahn der vielbefahrenen Kreisstraße ausweichen, weil mitten auf dem kombinierten Fuß- und Radweg ein Taxi parkte. Auf seinen sachlich vorgebrachten Hinweis, es handele sich um einen Fuß- und Radweg und nicht um einen Parkstreifen musste sich der Radfahrer vom Taxifahrer auch noch auf das Übelste beschimpfen lassen. So passiert vor wenigen Tagen am Aerzener Friedhof. Carsten Klein nutzt den Radweg regelmäßig und weiß daher, dass der kombinierte Fuß- und Radweg oft von Friedhofsbesuchern halbseitig zugeparkt wird. Dass aber ein Fahrzeug direkt auf dem Weg abgestellt und damit ein Ausweichmanöver auf die Straße erzwungen wird, sei eher selten, berichtet der Aerzener. Das Parken auf einem Fuß- oder Radweg ist verboten. Mit dem Auto nur zur Hälfte, also nur mit zwei Rädern, auf dem Gehweg zu stehen, gilt übrigens ebenso als "auf dem Gehweg parken" und führt am Aerzener Friedhof immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer.
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