Die derzeitige Schließung von Friseurgeschäften in Niedersachsen ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Damit lehnten die Richter des 13. Senats den Antrag der Inhaber eines Friseurbetriebs im Landkreis Cloppenburg gegen die Corona-Verordnung ab (Az.: 13 MN 44/21), wie es in einer Mitteilung am Montag hieß. Die Betreiber hatten geltend gemacht, dass in den Läden keine Infektionsgefahr bestehe und sich auf die besondere Bedeutung von Friseurbetrieben und die Ungleichbehandlung gegenüber Optikern und Hörgeräteakustikern berufen. Der Antrag wurde nach einer sogenannten Folgenabwägung abgelehnt. Die flächendeckende Schließung der Friseurbetriebe verhindere zudem einen «Frisiertourismus».
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