Mit Wirkung vom 6. Mai 2020 ist der Besuch und die Nutzung der Spielplätze durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig. Dabei ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einzuhalten. Auf städtischen Sportanlagen im Freien (Sportplätze und der Bolzplatz Holzhausen) ist ab sofort die Ausübung kontaktlosen Sports zulässig. Es ist zu jeder Zeit ein Abstand zueinander von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist nicht zulässig. Sporthallen bleiben weiterhin geschlossen.
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