Die bundesweite und unbürokratische Initiative des Bundesinnenministeriums und des Branchenverbandes VDV zur freien Fahrt im Öffentlichen Nahverkehr für geflüchtete Ukrainerinnen
und Ukrainer läuft am 31. Mai aus. Betroffene Fahrgäste müssen ab dem 1. Juni einen gültigen Fahrschein vorweisen, ein ukrainisches Ausweisdokument berechtigt nicht mehr zu Fahrt. Grund dafür ist nach Angaben der Öffis in Hameln-Pyrmont der Beschluss der Bundesregierung, dass ab dem 1. Juni registrierte Geflüchtete aus der Ukraine umfassende Hilfen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, zur Gesundheitsversorgung und zur Integration erhalten. Darin eingeschlossen seien auch weitreichende Angebote für die Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln wie das 9-Euro-Ticket.
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