Für das Land NRW gilt seit dem 26. Juli die Inzidenzstufe 1. Dies hat auch Auswirkungen auf den Kreis Lippe, auch wenn der Kreis weiterhin in Inzidenzstufe 0 ist. So gilt ab sofort unter anderem in Innenräumen grundsätzlich wieder Maskenpflicht – Ausnahmen gelten beispielsweise für Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen sowie in der Innengastronomie am Sitzplatz und in Bibliotheken. Darüber hinaus gilt für den Einzelhandel wieder eine Obergrenze von einem Kunden pro 10 Quadratmeter, außerdem sind Volks- und Schützenfeste, Tagungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden sowie der Betrieb von Discotheken wieder zunächst bis zum 27. August untersagt.
Für das Land NRW gilt seit dem 26. Juli die Inzidenzstufe 1. Dies hat auch Auswirkungen auf den Kreis Lippe, auch wenn der Kreis weiterhin in Inzidenzstufe 0 ist. So gilt ab sofort unter anderem in Innenräumen grundsätzlich wieder Maskenpflicht – Ausnahmen gelten beispielsweise für Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen sowie in der Innengastronomie am Sitzplatz und in Bibliotheken. Darüber hinaus gilt für den Einzelhandel wieder eine Obergrenze von einem Kunden pro 10 Quadratmeter, außerdem sind Volks- und Schützenfeste, Tagungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden sowie der Betrieb von Discotheken wieder zunächst bis zum 27. August untersagt.
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