Die Geltungsdauer der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wurde bis einschließlich 14. September 2020 verlängert. Grundsätzlich muss sich jede Person überall dort, wo dies die Niedersächsische Corona-Verordnung vorsieht, an die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten. Die zweite Änderung der Verordnung verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber von Verkehrsmitteln des Personenverkehrs dazu, ihre Fahrgäste durch Aushänge und mit Durchsagen auf die geltenden Pflichten hinzuweisen und für deren Einhaltung zu werben. Des Weiteren sollen sie innerbetrieblich sicherstellen, dass Personen ohne Mund-¬Nasen-Bedeckung persönlich angesprochen, angemessen zur Einhaltung ermahnt und bei Bedarf erforderliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
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