Im Rahmen der Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung hat das Paul-Ehrlich-Institut die Kriterien des Impfstatus von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson und Johnson geimpft wurden, geändert. Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson und Johnson geimpft wurden, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und damit auch der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft. Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen.
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2023
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.