Am 1. April tritt im Landkreis Holzminden eine neue Abfallgebührensatzung in Kraft. Diese hatte der Kreistag beschlossen. Obwohl die Aufwendungen der Abfallwirtschaft des Kreises Holzminden (AWH) im Jahresvergleich um mehr als 800 000 Euro steigen, wurden die Gebühren für die Leerung der Restabfall- und Bioabfallbehälter für Privatkunden nach Angaben der Pressestelle konstant gehalten und die Grundgebühr für Privathaushalte sogar leicht gesenkt. Zudem wurde die Gebühr für den AWH-Restmüllsack auf drei Euro je Stück reduziert. Die Gebühr für die Anlieferung von Grünschnitt auf den AWH-Entsorgungsanlagen bleibt ebenfalls konstant. Erhöht haben sich jedoch die Gebühren bei der Anlieferung von weiteren Abfällen, wie zum Beispiel Altholz. Die neue Satzung mit den geänderten Gebührensätzen ist über die Website www.awh-holzminden.de unter „Aktuelles aus der AWH“ und „Satzungen AWH“ zu finden.
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