Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg hat die Haftrichterin beim Amtsgericht Bückeburg am Freitag Haftbefehl gegen einen 45-jährigen Beschuldigten aus Obernkirchen wegen Mordes erlassen. Er hat gestanden, in Obernkirchen am Nachmittag des 27. Juni eine 75-jährige Geschäftsfrau in ihrem Laden getötet zu haben. Es besteht der Haftgrund der Schwerkriminalität. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Die Ermittlungen dauern an. Im Fall einer Verurteilung droht dem Beschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der konkrete Tathergang und das Motiv seien derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Weitere Angaben könnten daher nicht gemacht werden. Ein Zusammenhang mit dem als „Axtmörder“ bekannten Elchin Agaev bestehe nicht.
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