Das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Grohnde über ein meldepflichtiges Ereignis nach Kriterium N (normal) 2.1.2 (INES 0) informiert. Dabei sei im Rahmen wiederkehrender Prüfungen festgestellt worden, dass an mehreren zweiflügligen Brandschutztüren einer der Flügel schwergängig gewesen sei und nicht wie gefordert selbstständig geschlossen habe. Die Betreiberin hat laut Ministerium angekündigt, das Wartungskonzept für Brandschutztüren zu überarbeiten. Das Ereignis habe keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und sei ohne sicherheitstechnische Bedeutung.
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