Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde nach eigenen Angaben von der Betreiberin des Atomkraftwerks Grohnde fristgerecht über ein meldepflichtiges Ereignis informiert. Nach der Meldeverordnung ist eine Funktionsstörung im Sicherheitssystem oder sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen System meldepflichtig. Im Rahmen der allgemeinen Instandhaltung wurde laut Ministerium an einem der vier Notstromdiesel ein Kühlwasserverlust festgestellt. Die Ursachenanalyse habe eine Undichtigkeit an einem Turbolader des Notstromdiesels ergeben. Da vorübergehend ein anderer Notstromdiesel wegen geplanter Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung gestanden habe, könne nicht ausgeschlossen werden, dass für einige Stunden nur zwei der vier Notstromdiesel einsatzbereit waren. Für die sichere Störfallbeherrschung hätte dies jedoch laut Ministerium ausgereicht.
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