Bei Flug-Annullierungen haben Passagiere unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Zählt dazu auch, wenn ein Flieger woanders landet als ursprünglich geplant - und die Passagiere dann im Bus zum eigentlichen Zielflughafen gefahren werden? Nicht unbedingt, wie ein Urteil des Landgerichts Hamburg zeigt. Maßgeblich ist in solchen Fällen, ob der andere Airport dieselbe Stadt oder Region bedient. Wenn ja, besteht bei dem konkreten Szenario kein Ausgleichsanspruch wegen Annullierung. Das stellte der Europäische Gerichtshof klar. In dem Fall vor dem Landgericht ging es um einen Flug von Gran Canaria nach Hamburg, der wegen des Nachtflugverbots in der Hansestadt stattdessen am späten Abend in Hannover landete. Die Passagiere wurden dann im Reisebus nach Hamburg gefahren - und kamen unterm Strich mit weniger als drei Stunden Verspätung an.
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