Niedersachsen setzt das Mindestalter, ab dem die Corona-Kontaktbeschränkungen gelten, um ein Jahr herab. Von Samstag an sollen 14-Jährige bei der Berechnung der erlaubten Teilnehmerzahl mitgezählt werden, kündigte eine Regierungssprecherin am Freitag an. Damit werde die Kontaktvorgabe an die übrigen an das Alter geknüpften Regelungen der Corona-Verordnung angeglichen. Bisher galt die Ausnahme «bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren», in der neuen Fassung soll sie für Kinder «bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres» greifen.
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