In Hessisch Oldendorf und insbesondere in den Dörfern verfügt die Mehrzahl der Einwohner über einen eigenen Garten. Und gerade in der Sommerzeit erfreuen sich die Gärten einer hohen Beliebtheit, sei es für aktive Gartenarbeit, für ein Grillfest mit Familie oder Freunden oder nur zum Genießen der lauen Sommerabende. Aber die Gartennutzung birgt auch ein großes Konfliktpotenzial. Um den Bürgern rechtliche Klarheit zu geben, hat die Stadt Hessisch Oldendorf daher schon 2001 eine Lärmschutzverordnung erlassen, die diese allgemeinen Beeinträchtigungen verbindlich regelt. „Danach ist an Sonn- und Feiertagen jede bemerkbare Handlung verboten, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen,“ zitiert Wolfgang Linde vom Ordnungsamt aus der Verordnung und fasst die Kernaussage zusammen, „dass an Sonn- und Feiertagen alles verboten ist was Krach macht.“
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