Die coronabedingte Obergrenze von 10 Personen (Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit) für private Treffen von immunisierten Personen im Kreis Lippe gilt nicht in Restaurants und anderen gastronomischen Angeboten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) berichtet, dass sowohl Gastronomen als auch Gäste in der Vergangenheit unsicher bezüglich der Auslegung der Regeln waren und Anfragen an den Verband gestellt hatten. Der Dehoga stellte daraufhin klar, dass bei Restaurantbesuchen oder anderen gastronomischen Angeboten die 10 Personen-Grenze nicht gilt. Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten mit mehr als 10 Personen sind beispielsweise erlaubt. In der Gastronomie gilt die 2G -Regelung, die vor Zutritt kontrolliert wird.
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