Spaziergänger beobachteten an den Externsteinen, wie ein Hund einen Maulwurf ausbuddelte und riss. Als die Zeugen den Halter aufforderten, einzuschreiten, lehnte er dies ab und ließ den unangeleinten Hund nach Polizeiangaben gewähren. Jetzt sucht die Polizei den Hundehalter, der mit einer Anzeige und einem Bußgeld rechnen muss. Maulwürfe stehen unter Naturschutz. Das Fangen, Verletzen und Töten von Maulwürfen ist verboten und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
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